AGB

Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von dem Institut für neue Arbeit e. V.

§ 1 Geltungsbereich

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit dem Institut für neue Arbeit e. V. Alle Angebote und Leistungen von Institut für neue Arbeit e. V. erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen oder Aufhebungen dieser AGB sind nur dann gültig, wenn Sie vom Verwender schriftlich bestätigt wurden. Mit der mündlichen oder schriftlichen Bestellung erklärt sich der jeweilige Vertragspartner mit den AGB einverstanden. Diese AGB gelten auch, wenn der Verwender in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen die Leistungen für den Vertragspartner ausführt.

§ 2 Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand

1. Sämtliche Angebote, Preislisten und sonstige Werbeunterlagen sind freibleibend und unverbindlich.

2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Institut für neue Arbeit e. V. zustande. Institut für neue Arbeit e. V. ist berechtigt, einen Auftrag innerhalb von 7 Werktagen schriftlich oder mündlich abzulehnen. Mündliche Zusicherungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Offensichtliche Rechen- oder Schreibfehler berechtigen Institut für neue Arbeit e. V.– auch bei bereits erstellten Rechnungen – zur Richtigstellung.

3. Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind die dem jeweiligen Angebot von Institut für neue Arbeit e. V. spezifizierten Leistungen bzw. die von Institut für neue Arbeit e. V. schriftlich bestätigten spezifizierten Leistungen des jeweiligen Projektplanes von Institut für neue Arbeit e. V.

4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, rechtzeitig vor Ausführung des Auftrages alle für die Umsetzung des Auftrages erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich sicher zu stellen, dass durch die Übergabe der Daten Bestimmungen des Datenschutzes nicht verletzt werden.

5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen aller relevanten Daten (Anschrift, Bankverbindung und Zugangs-Passwörter) unverzüglich mitzuteilen.

6. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, dass Institut für neue Arbeit e. V. das Kundenprojekt zu Repräsentationszwecken verwenden und in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufnehmen darf. Sollte dies vom Auftraggeber nicht gewünscht sein, kann er innerhalb von 14 Tagen nach Erstauftragsvergabe schriftlich widersprechen.

§ 3 Liefer- und Leistungsfristen

1. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen stehen unter dem Vorbehalt der korrekten, vollständigen und rechtzeitigen Lieferung eventuell beauftragter Su­bunternehmer oder Vorlieferanten. Lieferschwierigkeiten von Subunternehmern und Vorlieferanten führen zu einer Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung. Sowohl Institut für neue Arbeit e. V. als auch der Auftraggeber sind berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die vorgenannte Verlängerung der Liefer- bzw. Leistungsfrist länger als drei Monate dauert. Dem Auftraggeber stehen weitere Ansprüche bei Lieferfristüberschreitung nicht zu. Wird eine vereinbarte Liefer- und Leistungsfrist seitens Institut für neue Arbeit e. V. aufgrund dessen Verschulden nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber, jedoch nur nach einer gesetzten, fruchtlos verstrichenen angemessenen Nachfrist unter der Erklärung, nach fruchtlosem Verstreichen dieser Nachfrist die Lieferung bzw. Leistung abzulehnen, berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Institut für neue Arbeit e. V. ist jederzeit berechtigt, Teillieferungen bzw. Teilleistungen auszuführen.

2. Vom Institut für neue Arbeit e. V. nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb (z. B. Stromausfall, Streik, Serverausfälle beim Provider) berechtigen die Institut für neue Arbeit e. V., die vereinbarte Liefer- bzw. Leistungsfrist um die Dauer der Störung zu verlängern. Überschreitet die Liefer- bzw. Leistungsfrist 3 Monate, gilt § 3 Absatz 1 entsprechend. Bei Überschreitung der Lieferfrist um mehr als 3 Monate ist der Verwender der AGB ebenfalls berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

3. Werden vom Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, Ihre Gültigkeit.

§4 Seminare und Weiterbildungsangebote

1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Institut für neue Arbeit e. V. die Anmeldung des Auftraggebers schriftlich bestätigt. Alle Anmeldungen für Coaching, Beratung und zu Seminaren und Weiterbildungsangeboten müssen schriftlich erfolgen.

2. Institut für neue Arbeit e. V. behält sich vor, Veranstaltungen wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl abzusagen. Bereits vom Auftraggeber entrichtete Teilnahmegebühren werden dem Auftraggeber zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche durch den Auftraggeber sind ausgeschlossen.

3. Institut für neue Arbeit e. V. ist berechtigt, Änderungen inhaltlicher oder organisatorischer Art wie z. B. Verlegung des Veranstaltungsortes vor und während einer Veranstaltung vorzunehmen, soweit sich das Ziel und der Nutzen der Veranstaltung für den Auftraggeber nicht wesentlich ändern. Institut für neue Arbeit e. V. ist berechtigt, die eingeplanten Referenten im Falle von Krankheit oder Unfall durch gleich qualifizierte Referenten auszutauschen.

4. Die im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Seminarunterlagen werden nach besten Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit wird von Institut für neue Arbeit e. V. nicht übernommen. Die Seminarunterlagen unterliegen dem Schutze des Urheberrechtes. Vervielfältigungen sind nur mit schriftlicher Einwilligung von Institut für neue Arbeit e. V. erlaubt.

5. Die Veranstaltungsgebühren werden zum Zeitpunkt der Anmeldung vollständig in Rechnung gestellt und müssen vor Beginn der Veranstaltung vollständig bezahlt sein. Institut für neue Arbeit e. V. ist berechtigt Teilnehmer abzuweisen, wenn die Veranstaltungsgebühren nicht vollständig bezahlt wurden. Empfänger von Bildungsprämien oder Bildungsschecks müssen vor Veranstaltungsbeginn Institut für neue Arbeit e. V. entsprechende Nachweise erbringen, damit eine Abrechnung mit den Bildungsträgern erfolgen kann. Institut für neue Arbeit e. V. rechnet direkt mit den Bildungsträgern ab. Eventuelle Differenzbeträge werden vor Veranstaltungsbeginn in Rechnung gestellt und sind vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen.

6. Der Auftraggeber kann jederzeit für die angemeldete Person einen Vertreter benennen. Es entstehen dann keine zusätzlichen Kosten.

7. Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung die Anmeldung stornieren oder umbuchen. Bei einer Stornierung oder Umbuchung bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 90,- € zuzüglich MwSt. (107,10 €). Bei Stornierung innerhalb von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn und bei Nichterscheinen des Teilnehmers berechnen wir die volle die Teilnahmegebühr. Bei Umbuchungen innerhalb von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 30% der Veranstaltungskosten.

8. Leistungsinhalte der Veranstaltungen sind in den jeweiligen Leistungsangeboten beschrieben.

9. Institut für neue Arbeit e. V. speichert die Kunden- und Teilnehmerdaten gemäß §33 BDG zur Abwicklungs-, Abrechnungs- und Werbezwecken. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke schriftlich widersprechen.

§ 5 Haftung und Gewährleistung

1. Das Institut für neue Arbeit e. V. haftet vertraglich bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten und bei Verletzung von Leben und Körper auch in Fällen leichter Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen ist die Haftung von dem Institut für neue Arbeit e. V. und die Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung aus Delikt ist gänzlich ausgeschlossen. Die Haftung ist in Fällen der leicht fahrlässig verursachten Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung auf Vermögensschäden beschränkt. Soweit nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen die Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug und Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung, auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Auftraggebers stehen, zugestanden werden, sind sie insoweit rechtlich ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2. Der Auftraggeber stellt den Verwender der AGB von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Vor der Übergabe der Daten erstellt der Auftraggeber entsprechende Sicherungskopien, die er behält und im Falle des Verlustes durch den Verwender der AGB unverzüglich wiederholt übermittelt.

3. Die Haftung ist des Weiteren ausgeschlossen für Internetzugänge, soweit diese Leistungen Netze oder andere Internet Service Provider betreffen. Ebenfalls ist eine Haftung für inhaltliche Informationen, Übertragungsschwierigkeiten, Netzunterbrechungen, Nutzungseinschränkungen und einen widerrechtlichen Zugang Dritter ausgeschlossen.

4. Mit der Übermittlung der Daten stellt der Auftraggeber Institut für neue Arbeit e. V. von jeglicher Haftung, die Inhalte betreffend, frei. Die nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Lizenzrechte sind ausschließlich vom Auftraggeber zu beachten. Institut für neue Arbeit e. V. weist darauf hin, dass der Auftraggeber verwendete akustische Gestaltungsmittel (z. B. Hintergrundmusik) vor Einstellung in das Internet bei der GEMA anmelden muss.

5. Verstöße gegen § 5 Absatz 4 berechtigten die Institut für neue Arbeit e. V., den Auftrag unverzüglich unter Ausschluss eventueller Schadenersatzansprüche abzulehnen. Bereits durchgeführte Arbeiten werden in Rechnung gestellt.

6. Der Auftraggeber überprüft sämtliche Lieferungen innerhalb einer Woche nach Übergabe. Eventuelle Korrekturanlässe meldet der Auftraggeber innerhalb einer Woche.

§ 6 Urheberrecht

1. Der dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.

2. Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) des Auftragnehmers sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3. Ohne Zustimmung des Auftragnehmers dürfen seine Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen des Werkes – ist unzulässig. Veränderungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung von Institut für neue Arbeit e. V.

4. Institut für neue Arbeit e. V. räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Dieses Recht erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der Leistungen von Institut für neue Arbeit e. V.

§ 7 Datenschutz

1. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die Ihnen im Rahmen des Vertrages bekannt werden, vertraulich behandeln. An Institut für neue Arbeit e. V. übermittelte Passwörter dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers an Dritte übermittelt werden und nicht missbraucht werden.

2. Institut für neue Arbeit e. V. speichert die Kundendaten gemäß §33 BDG zur Abwicklungs-, Abrechnungs- und Werbezwecken. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke schriftlich widersprechen.

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten jeweils die in den Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Preise. Bisherige Preise verlieren Ihre Gültigkeit. Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn sie nicht als Endpreise ausgewiesen sind.

2. Alle Rechnungen sind sofort zahlbar und innerhalb von 14 Tagen fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Leistungen Eigentum von Institut für neue Arbeit e. V.

3. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.

4. Institut für neue Arbeit e. V. ist berechtigt, für beauftragte Leistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der 50% des Gesamtauftragswertes in Rechnung zu stellen, soweit im Auftrag nichts Abweichendes vereinbart wurde. Außerdem kann Institut für neue Arbeit e. V. jederzeit Teilrechnungen stellen.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Essen. Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Essen.

§ 10 Salvatorische Klausel

1. Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Enthalten die vorliegenden AGB eine Regelungslücke, gilt das Gleiche.

2. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem Willen der Vertragsparteien sowie dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen würden, sofern die Vertragspartner diesen Punkt bei Abschluss des Vertrages beachtet hätten.

3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Stand: August 2018

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